Gesellschaftsgefährlichkeit
- Gesellschaftsgefährlichkeit
Gesellschaftsgefährlichkeit,
im
Strafrecht der DDR
Merkmal des Verbrechens im Unterschied zum bloß gesellschaftswidrigen
Vergehen (§ 1 StGB). Mit diesen Kennzeichnungen der
Straftat sollte eine marxistisch-leninistische Wesensbestimmung des strafbaren Verhaltens gegeben werden.
Universal-Lexikon.
2012.
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